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									Mehrfamilienhäuser - Neueste Beiträge				            </title>
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                        <pubDate>Tue, 23 Jun 2026 09:49:44 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Ich kenn mich bei dem Thema noch nicht so tief aus, bin selbst noch am Lernen (hab ja auch mal mit dem absoluten Grundlagenkram angefangen, Kompletter Anfänger - wo soll ich überhaupt anfang...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Ich kenn mich bei dem Thema noch nicht so tief aus, bin selbst noch am Lernen (hab ja auch mal mit dem absoluten Grundlagenkram angefangen, <a href="https://photovoltaik-forum24.de/allgemeines/grundlagen/kompletter-anfaenger-wo-soll-ich-ueberhaupt-anfangen-1778947323/">Kompletter Anfänger - wo soll ich überhaupt anfangen?</a>). Aber ein Hinweis den ich irgendwo aufgeschnappt hab: Schau dir die Clearingstelle EEG+KWKG an, die haben teils sehr verständliche Hinweisdokumente genau zu solchen Verfahrensfragen. Kostenlos und offiziell.]]></content:encoded>
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                        <pubDate>Tue, 23 Jun 2026 09:49:40 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Ich hab mich mit dem Mieterstrom-Zuschlag selbst beschäftigt, allerdings eher von der technischen Seite – bei der Bürokratie muss ich kurz ausholen.

Also: Der Zuschlag wird nicht beim BAFA ...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Ich hab mich mit dem Mieterstrom-Zuschlag selbst beschäftigt, allerdings eher von der technischen Seite – bei der Bürokratie muss ich kurz ausholen.

Also: Der Zuschlag wird nicht beim BAFA beantragt, sondern du meldest die Anlage zunächst im Marktstammdatenregister an und schließt dann einen Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber. Der Zuschlag selbst wird über den Netzbetreiber abgerechnet – der zahlt ihn zusammen mit der Einspeisevergütung aus. Monatlich oder quartalsweise, je nach Netzbetreiber unterschiedlich.

Wichtig: Du brauchst vor der Inbetriebnahme noch keinen fertigen Mieterstromvertrag mit jedem Mieter, aber du musst nachweisen können, dass Mieterstrom tatsächlich geliefert wird. In der Praxis heißt das: Sobald ein Mieter beliefert wird, läuft der Zuschlag für die entsprechend gelieferte Menge.

Die 20%-Kappungsgrenze bezieht sich auf das Gebäude: Mindestens 20% der erzeugten Strommenge muss ins Netz eingespeist werden, damit die Anlage als Mieterstromprojekt zählt. Bei 40 kWp und 8 Einheiten sollte das aber gut machbar sein – kommt auf den Verbrauch deiner Mieter an.

Für verlässliche Infos empfehle ich direkt die BNetzA-Website und das aktuelle EEG – da hat sich zuletzt nochmal was geändert.]]></content:encoded>
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                        <pubDate>Tue, 23 Jun 2026 09:49:40 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Da muss ich Stefan kurz ergänzen bzw. korrigieren: Die 20%-Regel gilt nicht ganz so wie beschrieben. Die Kappungsgrenze bedeutet eigentlich, dass der Mieterstromzuschlag nur für den Anteil d...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Da muss ich Stefan kurz ergänzen bzw. korrigieren: Die 20%-Regel gilt nicht ganz so wie beschrieben. Die Kappungsgrenze bedeutet eigentlich, dass der Mieterstromzuschlag nur für den Anteil des Stroms gezahlt wird, der direkt an Mieter im selben Gebäude geliefert wird – und zwar maximal für den Anteil, der eben nicht ins Netz geht. Der restliche Strom wird normal vergütet, aber ohne Zuschlag.

Ich hab mich mit sowas zuletzt eher beim Speicherthema beschäftigt (ganz anderes Feld, ihr wisst schon), aber beim Mieterstrom hab ich einen Bekannten der das vor zwei Jahren durchgezogen hat. Sein wichtigster Tipp: frühzeitig mit dem Netzbetreiber sprechen, bevor die Anlage steht. Die haben teils sehr unterschiedliche Prozesse und manche verlangen eigene Formulare zusätzlich zum Marktstammdatenregister.

Auch wichtig fürs Sommerprojekt: Die Bearbeitungszeiten beim Netzbetreiber können im Moment länger sein – Urlaubszeit halt. Lieber jetzt sofort anfangen als auf August warten.]]></content:encoded>
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                        <title>Mieterstrom-Zuschlag beantragen: Wo fange ich konkret an?</title>
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                        <pubDate>Sat, 20 Jun 2026 22:57:17 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo zusammen,

ich plane gerade für ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten eine PV-Anlage (ca. 40 kWp) und möchte dabei den Mieterstrom-Zuschlag nach dem EEG in Anspruch nehmen. Die grun...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,

ich plane gerade für ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten eine PV-Anlage (ca. 40 kWp) und möchte dabei den Mieterstrom-Zuschlag nach dem EEG in Anspruch nehmen. Die grundsätzliche Funktionsweise ist mir bekannt, aber beim konkreten Beantragungsverfahren komme ich nicht weiter.

Meine Fragen:

1) Wo genau wird der Zuschlag beantragt? Direkt beim Netzbetreiber, beim BAFA, oder über das Marktstammdatenregister?

2) Welche Unterlagen werden zwingend benötigt – reicht die Anlagendokumentation oder brauche ich vorab bereits abgeschlossene Mieterstromverträge mit den Mietern?

3) Wie läuft die Auszahlung konkret ab? Quartalsweise, jährlich, automatisch nach Einspeisung?

4) Gibt es Fallstricke bei der 20%-Kappungsgrenze in Bezug auf die Anlagengröße, die ich beachten sollte?

Das Projekt soll noch diesen Sommer umgesetzt werden, idealerweise vor dem Herbst, damit wir die letzten Sonnenstunden noch nutzen. Der Installateur hat bereits grünes Licht gegeben, aber beim bürokratischen Teil fühle ich mich ehrlich gesagt noch unsicher.

Ich freue mich über fundierte Antworten – gerne auch mit Hinweis auf offizielle Quellen oder Formulare.

Danke!]]></content:encoded>
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                        <pubDate>Sun, 14 Jun 2026 07:50:23 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Sehe ich kritisch. Wenn im Vertrag nichts zu Ausfallzeiten steht, ist das schon mal schlecht für den Stefan. Höhere Gewalt ist zwar Quatsch, aber Verschleiß von Wechselrichtern ist normal.

...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Sehe ich kritisch. Wenn im Vertrag nichts zu Ausfallzeiten steht, ist das schon mal schlecht für den Stefan. Höhere Gewalt ist zwar Quatsch, aber Verschleiß von Wechselrichtern ist normal.

Ich würde erstmal prüfen, ob der Vermieter überhaupt alles getan hat für eine schnelle Reparatur. Wenn er den Defekt zwei Wochen schleifen lässt, ist das fahrlässig. Aber wenn Ersatzteile nicht lieferbar sind oder der Techniker krank ist, wird's schwierig mit der Haftung.

18ct vs 38ct ist schon heftig, besonders jetzt im Sommer. Versuch's trotzdem mit der Nachforderung, aber rechne nicht zu fest damit.]]></content:encoded>
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                        <pubDate>Sat, 13 Jun 2026 17:47:38 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Das ist wirklich ärgerlich, Stefan. Grundsätzlich liegt das Risiko des technischen Ausfalls beim Betreiber der Anlage - also deinem Vermieter. Er bietet ja den Mieterstrom als Dienstleistung...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Das ist wirklich ärgerlich, Stefan. Grundsätzlich liegt das Risiko des technischen Ausfalls beim Betreiber der Anlage - also deinem Vermieter. Er bietet ja den Mieterstrom als Dienstleistung an und muss dafür sorgen, dass diese auch funktioniert. Zwei Wochen Ausfall ist definitiv nicht mehr vertretbar.

Meiner Ansicht nach kannst du die Mehrkosten durchaus geltend machen. Du hast einen Vertrag über günstigen Strom und dieser wird nicht erfüllt. Das ist ein klassischer Fall von Leistungsstörung. Dokumentiere alle zusätzlichen Stromkosten und fordere schriftlich Erstattung. Falls er sich weigert, würde ich zum Mieterverein oder Anwalt.

Übrigens ähnliche Diskussion hatte ich schon mal bei <a href="https://forum.pv-anlagen24.com/allgemeines/grundlagen/sommerleistung-der-pv-module-warum-wird-bei-hitze-weniger-strom-erzeugt-1780387288/">der Sommerperfomance von PV-Modulen</a> - da ging's auch um Ausfälle bei heißem Wetter.]]></content:encoded>
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                        <pubDate>Sat, 13 Jun 2026 06:21:07 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Zwei Wochen ist echt lang für so eine Reparatur. Normalerweise sollten Wechselrichter-Defekte schneller behoben werden können.

Kannst du mal nachfragen, welche Firma die Wartung macht und w...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Zwei Wochen ist echt lang für so eine Reparatur. Normalerweise sollten Wechselrichter-Defekte schneller behoben werden können.

Kannst du mal nachfragen, welche Firma die Wartung macht und warum es so lange dauert? Manchmal liegt's auch daran, dass billige Wechselrichter verbaut wurden oder die Wartungsfirma überfordert ist.]]></content:encoded>
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                        <pubDate>Sat, 13 Jun 2026 03:05:33 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Da muss ich Markus-Stein recht geben. Der Vermieter hat definitiv eine Gewährleistungspflicht für den angebotenen Service. Ist wie bei jeder anderen Dienstleistung auch.

Was mir noch einfäl...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Da muss ich Markus-Stein recht geben. Der Vermieter hat definitiv eine Gewährleistungspflicht für den angebotenen Service. Ist wie bei jeder anderen Dienstleistung auch.

Was mir noch einfällt: Schau mal in deinen Mieterstromvertrag, ob dort was zu 'Ersatzversorgung' oder 'Ausfallzeiten' steht. Manchmal ist versteckt geregelt, dass bei Ausfällen automatisch eine bestimmte Entschädigung fällig wird.

Und noch ein Tipp: Dokumentiere auch den höheren Verbrauch durch die Klimaanlage. Das ist ein direkter Schaden durch den Ausfall zur ungünstigsten Zeit. 200€ Mehrkosten in zwei Wochen ist schon ordentlich - da sollte definitiv was zu holen sein.]]></content:encoded>
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                        <title>Defekte Mieterstrom-Anlage seit 2 Wochen - wer haftet für meine Mehrkosten?</title>
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                        <pubDate>Fri, 12 Jun 2026 12:34:22 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo zusammen,

seit zwei Wochen ist die PV-Anlage in unserem Mehrfamilienhaus ausgefallen. Ein Wechselrichter ist kaputt und die Reparatur zieht sich. Problem: Ich bezahle normalerweise 18...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,

seit zwei Wochen ist die PV-Anlage in unserem Mehrfamilienhaus ausgefallen. Ein Wechselrichter ist kaputt und die Reparatur zieht sich. Problem: Ich bezahle normalerweise 18ct/kWh für den Mieterstrom, jetzt muss ich den teuren Grundversorgertarif mit 38ct/kWh zahlen. Bei der aktuellen Hitze läuft die Klimaanlage fast durch und mein Stromverbrauch ist deutlich höher als normal.

Mein Vermieter meint, das sei höhere Gewalt und er könne nichts dafür. Im Mieterstromvertrag steht nichts Konkretes zu solchen Ausfällen. Jetzt sammeln sich schon über 200€ Mehrkosten bei mir an.

Kann ich die Differenz vom Vermieter zurückfordern? Hat der nicht eine Sorgfaltspflicht, dass die Anlage funktioniert? Oder bin ich als Mieter automatisch das Risiko eingegangen?

Wäre super, wenn jemand Erfahrungen mit sowas hat oder rechtlich was weiß. Die Sommerhitze macht das Problem echt teuer für mich...

Gruß Stefan]]></content:encoded>
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                        <link>https://photovoltaik-forum24.de/mehrfamilienhaeuser/mieterstrom/statikpruefung-8-familienhaus-3-000e-zu-viel-oder-gibt-es-alternativen-1780565491/#post-23</link>
                        <pubDate>Thu, 04 Jun 2026 11:00:40 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo Robert,

3.000€ ist schon happig, aber bei 8-Familienhaus leider nicht ganz unüblich. Als Elektrotechniker kann ich dir sagen: bei größeren Anlagen kommst du um die Statikprüfung nicht...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hallo Robert,

3.000€ ist schon happig, aber bei 8-Familienhaus leider nicht ganz unüblich. Als Elektrotechniker kann ich dir sagen: bei größeren Anlagen kommst du um die Statikprüfung nicht herum, das ist Pflicht. Die Grenze liegt meist bei 10 kWp, aber das variiert je nach Bundesland und Baujahr des Gebäudes.

Mein Tipp: Hol dir noch 2-3 weitere Angebote ein. Ich hab bei einem ähnlichen Projekt Preise von 1.800€ bis 4.200€ gesehen - da ist ordentlich Spielraum drin. Frag auch mal bei der örtlichen Ingenieurskammer nach, die haben oft Listen mit Statikern.

Kleine Anlage ohne Prüfung wäre verschenktes Potenzial bei einem 8-Parteien-Haus. Gerade für Mieterstrom brauchst du ausreichend Leistung, sonst rechnet sich das ganze Projekt nicht. Die 3.000€ sind zwar ärgerlich, aber bei einer gescheiten Dimensionierung hast du die nach 2-3 Jahren wieder drin.

Übrigens: Falls ihr Smart Meter plant, kann ich gerne Erfahrungen zu kompatiblen Wechselrichtern teilen.

Gruß
D.Schneider]]></content:encoded>
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