Hallo zusammen,
ich plane gerade für ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten eine PV-Anlage (ca. 40 kWp) und möchte dabei den Mieterstrom-Zuschlag nach dem EEG in Anspruch nehmen. Die grundsätzliche Funktionsweise ist mir bekannt, aber beim konkreten Beantragungsverfahren komme ich nicht weiter.
Meine Fragen:
1) Wo genau wird der Zuschlag beantragt? Direkt beim Netzbetreiber, beim BAFA, oder über das Marktstammdatenregister?
2) Welche Unterlagen werden zwingend benötigt – reicht die Anlagendokumentation oder brauche ich vorab bereits abgeschlossene Mieterstromverträge mit den Mietern?
3) Wie läuft die Auszahlung konkret ab? Quartalsweise, jährlich, automatisch nach Einspeisung?
4) Gibt es Fallstricke bei der 20%-Kappungsgrenze in Bezug auf die Anlagengröße, die ich beachten sollte?
Das Projekt soll noch diesen Sommer umgesetzt werden, idealerweise vor dem Herbst, damit wir die letzten Sonnenstunden noch nutzen. Der Installateur hat bereits grünes Licht gegeben, aber beim bürokratischen Teil fühle ich mich ehrlich gesagt noch unsicher.
Ich freue mich über fundierte Antworten – gerne auch mit Hinweis auf offizielle Quellen oder Formulare.
Danke!
Da muss ich Stefan kurz ergänzen bzw. korrigieren: Die 20%-Regel gilt nicht ganz so wie beschrieben. Die Kappungsgrenze bedeutet eigentlich, dass der Mieterstromzuschlag nur für den Anteil des Stroms gezahlt wird, der direkt an Mieter im selben Gebäude geliefert wird – und zwar maximal für den Anteil, der eben nicht ins Netz geht. Der restliche Strom wird normal vergütet, aber ohne Zuschlag.
Ich hab mich mit sowas zuletzt eher beim Speicherthema beschäftigt (ganz anderes Feld, ihr wisst schon), aber beim Mieterstrom hab ich einen Bekannten der das vor zwei Jahren durchgezogen hat. Sein wichtigster Tipp: frühzeitig mit dem Netzbetreiber sprechen, bevor die Anlage steht. Die haben teils sehr unterschiedliche Prozesse und manche verlangen eigene Formulare zusätzlich zum Marktstammdatenregister.
Auch wichtig fürs Sommerprojekt: Die Bearbeitungszeiten beim Netzbetreiber können im Moment länger sein – Urlaubszeit halt. Lieber jetzt sofort anfangen als auf August warten.
Ich hab mich mit dem Mieterstrom-Zuschlag selbst beschäftigt, allerdings eher von der technischen Seite – bei der Bürokratie muss ich kurz ausholen.
Also: Der Zuschlag wird nicht beim BAFA beantragt, sondern du meldest die Anlage zunächst im Marktstammdatenregister an und schließt dann einen Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber. Der Zuschlag selbst wird über den Netzbetreiber abgerechnet – der zahlt ihn zusammen mit der Einspeisevergütung aus. Monatlich oder quartalsweise, je nach Netzbetreiber unterschiedlich.
Wichtig: Du brauchst vor der Inbetriebnahme noch keinen fertigen Mieterstromvertrag mit jedem Mieter, aber du musst nachweisen können, dass Mieterstrom tatsächlich geliefert wird. In der Praxis heißt das: Sobald ein Mieter beliefert wird, läuft der Zuschlag für die entsprechend gelieferte Menge.
Die 20%-Kappungsgrenze bezieht sich auf das Gebäude: Mindestens 20% der erzeugten Strommenge muss ins Netz eingespeist werden, damit die Anlage als Mieterstromprojekt zählt. Bei 40 kWp und 8 Einheiten sollte das aber gut machbar sein – kommt auf den Verbrauch deiner Mieter an.
Für verlässliche Infos empfehle ich direkt die BNetzA-Website und das aktuelle EEG – da hat sich zuletzt nochmal was geändert.
Ich kenn mich bei dem Thema noch nicht so tief aus, bin selbst noch am Lernen (hab ja auch mal mit dem absoluten Grundlagenkram angefangen, Kompletter Anfänger - wo soll ich überhaupt anfangen?). Aber ein Hinweis den ich irgendwo aufgeschnappt hab: Schau dir die Clearingstelle EEG+KWKG an, die haben teils sehr verständliche Hinweisdokumente genau zu solchen Verfahrensfragen. Kostenlos und offiziell.