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Mängelhaftung: Kann ich Nachbesserungen verlangen und wie setze ich das durch?

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Lukas-Bernstein
Beiträge: 0
Themenstarter
(@lukas-bernstein)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Tagen
[#29]

Hallo zusammen,

ich bin relativ neu im Thema PV und habe gerade meine Anlage von einem lokalen Installateur einbauen lassen. Leider bin ich jetzt auf ein paar Punkte gestoßen, die mich verunsichern:

1. Die Verkabelung im Kabelkanal entspricht nicht ganz der Dokumentation – ich habe das Handbuch angeschaut und dort sieht es anders aus
2. Einige Befestigungspunkte wirken nicht ganz so sauber, wie ich mir das vorgestellt habe
3. Der Wechselrichter wurde nicht vollständig erklärt, was die Wartung angeht

Ich versuche ja, mich ins Thema einzulesen und möchte verstehen, wie die einzelnen Komponenten funktionieren. Deshalb frage ich mich: Habe ich das Recht, vom Installateur Nachbesserungen zu verlangen? Und was muss ich dafür tun – gibt es sowas wie eine formale Mängelhaftung? Wie lange nach der Installation kann ich das noch einfordern?

Ich möchte das aber konstruktiv angehen und den Installateur nicht unnötig unter Druck setzen. Welche Fristen sollte ich kennen?


1 Antwort
ThomasK7444
Beiträge: 7
(@thomask7444)
Active Member
Beigetreten: Vor 4 Monaten

Hallo Lukas B.,

das ist eine berechtigte Frage. Grundsätzlich hast du zwei Jahre Mängelhaftung ab Abnahme – das ist gesetzlich geregelt. Deine genannten Punkte könnten tatsächlich Mängel sein, wenn sie gegen die Installationsnorm oder die Dokumentation verstoßen.

Mein Tipp: Dokumentiere alles fotografisch und schreib dem Installateur erstmal ne sachliche E-Mail mit den konkreten Punkten. Sag, dass du die Anlage gerne in dem Zustand hättest, wie vereinbart. Das ist noch gar nicht aggressiv, sondern völlig normal. In 90% der Fälle reagieren seriöse Handwerker positiv drauf – die wollen ja auch nicht mit Mängeln rumfahren.

Bei der Verkabelung würd ich auch die Herstellervorgaben raussuchen und konkret referenzieren. Das macht deine Reklamation deutlich stärker.

Wenn der Installateur dann nicht reagiert oder sich querstellt, kannst du immer noch ein Gutachten einholen. Aber das ist meist der letzte Schritt.

Viel Erfolg damit!


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