Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei, meine erste PV-Anlage zu planen und bin auf zwei Begriffe gestoßen, die mich verwirren: "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" und "klassischer Mieterstrom". Sind das eigentlich unterschiedliche Konzepte oder wird das einfach synonym verwendet?
Ich plane eine kleinere Anlage auf meinem Mehrfamilienhaus (4 Wohneinheiten) und möchte, dass die Mieter von der Solarenergie profitieren. Aber ich bin mir unsicher, welches Modell für meine Situation besser passt. Bei der Gebäudeversorgung habe ich gelesen, dass auch die Gemeinschaftsflächen versorgt werden können - ist das ein großer Vorteil gegenüber klassischem Mieterstrom?
Wie sieht es mit der Abrechnung aus? Und welche behördlichen Anforderungen unterscheiden sich zwischen den beiden Modellen?
Freue mich auf Erfahrungsberichte von euch!
Viele Grüße
SolarNeuling2943
Gute Frage! Also der Unterschied ist tatsächlich nicht marginal: Bei der klassischen Mieterstromanlage nach dem Mieterstromzuschlag versorgst du primär die einzelnen Wohnungen direkt mit Strom aus deiner PV. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist da breiter angelegt – sie kann auch Flure, Treppenhaus, Aufzug, Außenbeleuchtung usw. versorgen und ist deshalb wirtschaftlich oft interessanter.
Zu deinem Fall: Bei 4 Wohnungen lohnt sich meist das klassische Mieterstrommodell, weil es einfacher zu administrieren ist. Bei der Gebäudeversorgung sparst du zwar Netzentgelte für die Gemeinschaftsflächen, hast aber mehr Mess- und Abrechnungsaufwand.
Mein Tipp: Kalkuliere beide Szenarien durch. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich auch – informier dich da beim Steuererater. Hab das damals unterschätzt und musste nachkalkulieren. 😅