Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit einem Mieterstrom-Projekt für ein kleines MFH und bin bei der Planung auf eine Frage gestoßen, die ich so in den üblichen Checklisten nicht klar beantwortet sehe:
Wenn die PV-Anlage auf dem Dach installiert ist – wer trägt die Verantwortung für die Anmeldung und Absprache mit dem Netzbetreiber? Der Hausbesitzer, der Betreiber der Mieteranlage, oder sogar der Elektriker, der die Anlage anschließt?
Mich interessiert besonders: Wo genau liegen da die Schnittstellen, und wo entstehen typischerweise Verzögerungen oder Missverständnisse? Ich habe den Eindruck, dass viele Projekte scheitern, weil unklar ist, wer wann was einleiten muss. Gibt es da eine klare Rollenverteilung im MieterstromV oder in der TAB?
Danke für realistische Erfahrungen – bitte keine Standardantworten von Dienstleistern, die alles easy darstellen.
Guter Punkt, Thomas. Ich beschäftige mich ja regelmäßig mit den Wirtschaftlichkeitsmodellen von Mieterstromprojekten, und die Netzanschluss-Frage ist tatsächlich ein häufiger Kostentreiber, der in den Planung-Kalkulationen unterschätzt wird.
Formal trägt der Betreiber (oder die Betreibergesellschaft) die Verantwortung für die Anmeldung. ABER: Der Netzbetreiber verlangt oft eine Anmeldung vom Anlagenbauer oder sogar vom Hausbesitzer – das ist länderspezifisch und netzbetreiberspezifisch sehr unterschiedlich. Und genau da entstehen Verzögerungen: Wer leitet ein? Wer bekommt die Genehmigung?
Mein Rat: Kontakt mit dem Netzbetreiber früh aufnehmen – schriftlich, nicht nur anrufen. Schriftlich als Homeowner oder zukünftiger Betreiber, und klar machen, dass es um Mieterstrom nach MieterstromV geht. Die meisten Netzbetreiber haben dafür Prozesse, aber du musst sie aktivieren.
Wirtschaftlich kann ein 2-Monats-Verzug bei der Netzanmeldung schnell 1000+ Euro kosten (Betriebsbereitschaft ohne Speiseeinspeisung). Also nicht unterschätzen.
Also wenn ich das richtig verstanden habe: Formal ist der Betreiber der Anlage (also derjenige, der die Mieter mit Strom versorgt) dafür verantwortlich, die Anlage beim Netzbetreiber anzumelden. Das läuft über die Anmeldung nach § 4 StromNZV und später die Inbetriebnahmemitteilung.
Die technische Schnittstelle mit dem Netz macht dann aber der Elektriker – und da entstehen oft die ersten Probleme, weil unklar ist, welche TAB-Anforderungen genau gelten. Bei Mieterstrom ist es oft ein Speicher drin, und dann wird's kompliziert mit den Schutzvorrichtungen.
Mein Tipp: Die Anmeldung beim Netzbetreiber sollte VOR der Installation erfolgen, nicht danach. Habe ich selbst anfangs falsch gemacht.