Guten Tag zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit den technischen und administrativen Vorbereitungen für eine Mieterstrom-Anlage auf einem 6-Familienhaus. Die Planung der PV-Module und des Wechselrichters läuft bereits – ich habe mit einem Installateur auch schon erste Gespräche geführt.
Jetzt bin ich aber unsicher bei einer grundsätzlichen Frage: Bei der Anmeldung und Inbetriebnahme am Netzanschluss – wer ist denn konkret der Ansprechpartner beim Netzbetreiber? Kümmert sich der Installateur darum, der Hausverwaltung oder muss ich als Projektinitiator das selbst koordinieren?
Mir ist bewusst, dass es bei Mieterstrom komplizierter ist als bei einer reinen Eigenverbrauchsanlage, weil ja mehrere Mieter betroffen sind. Müssen alle Mieter bei der Anmeldung namentlich genannt werden, oder ist das rein eine technische Angelegenheit zwischen Gebäude und Netz?
Ich möchte hier keine bösen Überraschungen später haben. Wer von euch hat da Erfahrung gemacht?
Danke vorab!
Das ist natürlich ne wichtige Organisationsfrage. Meine Erfahrung ist allerdings aus einer anderen Perspektive: Bei meinen eigenen Anlagen war ich eher mit der technischen Seite beschäftigt. Aber aus Gesprächen mit Installateuren weiß ich, dass die meisten dich da durchs Verfahren begleiten – auch wenn formal du der Anmelder bist.
Die Mieter selbst müssen rechtlich nicht persönlich beim Netzbetreiber auftauchen, korrekt. Das läuft über die Bestandsdatenabfrage deines Lieferanten für den Mieterstrom. Was ich aber mitbekommen habe: Es dauert deutlich länger als bei Standard-PV, weil mehr Stellen mitreden (Messstellenbetreiber, Lieferant, Netzgesellschaft).
Vielleicht hilft auch ein Anwalt beim Start, nur für die Klärung der Rollen. Ich weiß, klingt übertrieben, spart aber hinterher Missverständnisse.
Harald, sehr gute Frage – das ist tatsächlich ein kritischer Punkt, den viele unterschätzen.
Kurz gesagt: Der Installateur kann zwar technisch anmelden, aber die **rechtliche Verantwortung** liegt bei dir oder der Hausverwaltung. Der Netzbetreiber braucht eine klare Ansprechperson – idealerweise sollte das der Gebäudeeigentümer oder eine beauftragte Person sein.
Bei Mieterstrom ist die Sache zusätzlich verzahnt: Du musst die Anlage beim Netzbetreiber anmelden, parallel läuft die Registrierung beim Marktstammdatenregister, und die einzelnen Mieter müssen als Verbraucher mit ihren Messpunkten erfasst sein. Das macht der Installateur nicht einfach nebenbei.
Mein Tipp: Lass dir einen Abstimmungsplan vom Installateur geben, wer wann was mit dem Netzbetreiber klärt. Schriftlich ist besser als mündlich. Und rechne mit 6–8 Wochen Vorlauf ein.
Ich hatte ähnliche Koordinationsfragen auch bei Fehlerdiagnosen – klare Zuständigkeiten sparen Ärger.