Hallo zusammen,
ich plane derzeit eine 12 kWp PV-Anlage mit Speicher für mein Einfamilienhaus und beschäftige mich immer mehr mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei bin ich auf das Konzept der "gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" nach dem neuen Strommarktgesetz gestoßen und frage mich, ob das nicht eine Alternative zum klassischen Mieterstrom darstellen könnte.
Die beiden Modelle scheinen mir auf den ersten Blick sehr ähnlich zu sein, aber es gibt da doch Unterschiede bei den Genehmigungsanforderungen und der Abrechnung, oder? Mich interessiert besonders: Wo genau liegen die praktischen Unterschiede im Alltag? Welches Modell ist einfacher umzusetzen, wenn man nicht gerade ein großes Mehrfamilienhaus hat, sondern eher ein kleineres Gebäude mit ein, zwei Parteien?
Auch die Smart-Home-Integration möchte ich optimieren – gibt es da Unterschiede zwischen den beiden Versorgungsmodellen, was die Steuerung und das Monitoring angeht?
Ich bin für jede Erfahrung dankbar!