Hallo zusammen,
ich plane derzeit eine 12 kWp PV-Anlage mit Speicher für mein Einfamilienhaus und beschäftige mich immer mehr mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei bin ich auf das Konzept der "gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" nach dem neuen Strommarktgesetz gestoßen und frage mich, ob das nicht eine Alternative zum klassischen Mieterstrom darstellen könnte.
Die beiden Modelle scheinen mir auf den ersten Blick sehr ähnlich zu sein, aber es gibt da doch Unterschiede bei den Genehmigungsanforderungen und der Abrechnung, oder? Mich interessiert besonders: Wo genau liegen die praktischen Unterschiede im Alltag? Welches Modell ist einfacher umzusetzen, wenn man nicht gerade ein großes Mehrfamilienhaus hat, sondern eher ein kleineres Gebäude mit ein, zwei Parteien?
Auch die Smart-Home-Integration möchte ich optimieren – gibt es da Unterschiede zwischen den beiden Versorgungsmodellen, was die Steuerung und das Monitoring angeht?
Ich bin für jede Erfahrung dankbar!
Das ist eine gute Frage, Dieter. Bei meinen 12 kWp bin ich damals auf klassischen Mieterstrom gegangen, aber das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung könnte für kleinere Anlagen wie deiner tatsächlich interessanter sein.
Der Knackpunkt aus wirtschaftlicher Sicht: Bei Mieterstrom zahlst du die Mieterstromzuschlag-Förderung ein, brauchst aber komplexere Messtechnik und Abrechnungssoftware. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist administrativ schlanker, weil die Abrechnung einfacher läuft – du rechnest quasi wie bei einer WEG ab, nicht als externer Stromlieferant.
Für die ROI-Berechnung bedeutet das: weniger laufende Kosten bei der gemeinschaftlichen Variante, dafür entfällt der Zuschlag. Ob sich das rechnet, hängt sehr von deiner Anlagengröße und den Mietparteien ab. Hast du schon Zahlen für die Mieteranzahl?
Aus meiner täglichen Praxis: Das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist deutlich weniger bürokratisch beim Start. Du brauchst keine separate Genehmigung als Stromlieferant, das fällt unter Eigenversorgung.
Bei klassischem Mieterstrom brauchst du hingegen Unbedenklichkeitsbescheinigung, musst dich anmelden, alle möglichen Anforderungen erfüllen. Das ist für größere Anlagen sinnvoll, weil du den Zuschlag wieder reinholt – bei kleinen Gebäuden würde ich dir zur gemeinschaftlichen Versorgung raten.
Zum Monitoring: Für Smart Home und Speichersteuerung macht's keinen großen Unterschied. Beide Modelle funktionieren mit modernen Energiemanagementsystemen. Ich hab da viele Installationen gemacht, auch in Kombination mit Balkonkraftwerken (wie in meinem Thread zur Anlagenerweiterung). Wichtig: Definier vorher klar, wie die Abrechnungslosung aussehen soll – das erspart euch später Streit.